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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Straubing ist das Finanzamt Zwiesel.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Zwiesel

SteuernummernGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09922 507 + Nebenstelle
170/806/00000 - 170/808/99999 Stadt Landshut, Landkreis Landshut die Gemeinden Adlkofen - Bruckberg215
170/809/00000 - 170/815/99999 Landkreis Landshut, die Gemeinden Essenbach - Wurmsham252
170/816/00000 - 170/816/99999 Landkreis Landshut die Gemeinden Erlbach - Ergoldsbach205
170/816/00000 - 170/816/99999 Stadt Straubing205
170/820/00000 - 170/825/99999 Landkreis Straubing die Gemeinden Aholfing - Niederwinkling205
170/826/00000 - 170/829/99999 Landkreis Dingolfing220
170/830/00000 - 170/835/99999 Landkreis Regen, Landkreis Straubing die Gemeinden Oberschneiding - Windberg204
170/836/00000 - 170/837/99999 Stadt Landshut, Landkreis Landshut207
170/838/00000 - 170/839/99999 Landkreis Straubing, Landkreis Regen202
170/840/00000 - 170/840/99999 Landkreis Dingolfing, Stadt Straubing203
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar