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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 09421 941 + Nebenstelle
162/296/00000 - 162/296/99999 A - Z Ausländische Arbeitnehmer3061
162/300/00000 - 162/408/99999 A - FRD 3011, 3012, 3013
162/409/00000 - 162/511/99999 FRE - KOEZ 3021, 3022, 3023
162/512/00000 - 162/625/99999 KOF - REG 3031, 3032, 3033
162/626/00000 - 162/710/99999 REH - STAO 3043, 3042
162/711/00000 - 162/786/99999 STAP - ZZ 3051, 3052, 3053
162/798/00000 - 162/799/99999 A - Z Grenzpendler3061
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar