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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 09421 941 + Nebenstelle
162/296/00000 - 162/296/99999 A - Z Ausländische Arbeitnehmer 3033
162/300/00000 - 162/374/99999 A - DUM 3012, 3013
162/375/00000 - 162/490/99999 DUN - JZ 3021, 3022, 3023
162/491/00000 - 162/603/99999 K - PENR 3031, 3032, 3033
162/604/00000 - 162/698/99999 PENS - SIF 3042, 3043
162/699/00000 - 162/786/99999 SIG - ZZ 3051, 3052, 3053
162/798/00000 - 162/799/99999 A - Z Grenzpendler 3033
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar